Gebäudeenergieberatung

Bauen und Wohnen macht einen Großteil unseres Energieverbrauchs aus. Wie das Ziel Energiesparen hier sinnvoll in die Praxis umgesetzt werden kann, ist für den Laien nicht immer einfach zu durchschauen. Vor größeren Investitionen sollte man sich daher von einem unabhängigen Experten beraten lassen, z. B. von einem Energieberater.


Der Energieberater berät seinen Bauherrn zunächst grundsätzlich, mit welchen Maßnahmen das Gebäude energetisch in einen zeitgemäßen, wirtschaftlichen Zustand versetzt werden kann. Dann analysiert er die Bausubstanz, prüft die am Markt angebotenen Dämm- und Heizsysteme, stellt vergleichende Berechnungen an und entwickelt eine auf das Gebäude zugeschnittene individuelle Planung. Er stellt sicher, dass die Maßnahmen kostengünstig und fachgerecht für den Bauherrn realisiert werden.


Energiesparkonzepte

Im Februar 2002 hat die Bundesregierung die Energieeinsparverordnung (EnEV) erlassen und damit die Wärmeschutzverordnung von 1995 ersetzt. In der EnEV wird geregelt, welche Standards für den Wärmeschutz künftig bei Neubauten sowie bei der Altbausanierung gelten sollen. Der Neubau eines Hauses verbraucht zunächst viel Energie.

Andererseits kann hier hinsichtlich des Energieverbrauchs die ganze Bandbreite an Möglichkeiten zur Energieeinsparung umgesetzt werden. Die bauliche Ausführung zu planen erfordert das detaillierte Denken und breite Fachwissen eines Energieberaters. Aber nicht nur im Neubau, auch beim Altbau gilt: Wichtig ist ein Gesamtkonzept, das eine sinnvolle, schrittweise Durchführung ermöglicht und die Schritte fachgerecht aufeinander abstimmt.

 

Förderung

Bund, Länder und Energieversorger stellen inzwischen ein breites Angebot an Förderprogrammen zur Verfügung. Je nach Programm wird Unterstützung in Form von Einmalzuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen gewährt. Die Energieberatung wird je nach Programm in unterschiedlicher Höhe bezuschusst: Von der Kurzberatung bis hin zur Bauaufnahme mit detaillierter Schwachstellenanalyse und umfangreicher Begutachtung der Bausubstanz.


C02-Logo der klima-sucht-schutz.de-Kampagne

Der Energiepass kommt!

Die Geschichte des Energiepasses reicht bis in das Jahr 1992 zurück. Auf dem Weltgipfel in Rio wurde im Rahmen der Klimaschutzkonvention vereinbart, die Treibhausgase weltweit zu stabilisieren. Fünf Jahre später – 1997 – wurden in Kyoto vor allem von den Industriestaaten rechtsverbindliche Zusagen zum Klimaschutz getroffen.

Vor diesem Hintergrund trat am 4. Januar 2003 die EU-Gebäuderichtlinie in Kraft. Sie gibt vor, dass ab Januar 2006 bei Neuvermietung und Verkauf von Gebäuden grundsätzlich vom Gebäudeeigentümer ein Energiepass vorgelegt werden muss. Wer demnächst ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, der wird zunächst den Gebäudeenergiepass des Hauses einsehen wollen.

Hier ist dann u.a. abzulesen, wie hoch die zu erwartenden Energie- bzw. Nebenkosten des neuen Domizils sein werden.

Für den Käufer oder Mieter ist es eine wichtige Information, die den Kauf- bzw. Mietentscheid beeinflussen wird. Der Besitzer der Immobilie sollte nunmehr noch stärker darauf achten, dass sein Gebäude energetisch dem neuesten Stand der Bau- und Haustechnik entspricht, will er den Wert seiner Liegenschaft steigern bzw. erhalten.

Im bundesweiten Feldversuch wurde eine Kennzeichnung gewählt, die Verbrauchern schon von Elektrogeräten bekannt ist. Neben der Kennzeichnung des Gebäudes mit einem Label beantwortet der Energiepass eine Fülle von Detailfragen: Wie gut ist der Wärmeschutz der Gebäudehülle (Wände, Dach, Keller, Fenster, Türen)?

Wie hoch sind die Energieverluste der Heizungsanlage? Wie groß sind die CO2-Emissionen? Wie groß ist der Energiebedarf insgesamt? Außerdem sind im Energiepass Modernisierungstipps aufgelistet. In diesem Zusammenhang wird auch darüber informiert, mit welchen Maßnahmen eine bessere Einordnung des Gebäudes im Energiepass erreicht werden kann.

 

Mehr zum Thema:

> www.klima-sucht-schutz.de


 

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